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Visum Versicherung
- Versicherungsschutz für ausländische Besucher -
Für viele Herkunftsländer wird
für die Einreise
nach Deutschland ein Besuchervisum benötigt.
Bei der Beantragung eines Besuchervisums für die Einreise nach Deutschland und allen anderen Schengen-Staaten
muss Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Eine weitere Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist in vielen Fällen die Abgabe einer so genannten Verpflichtungserklärung des Einladenden. In diesem Zusammenhang wird erklärt, dass der
Gastgeber für alle Schäden während des Aufenthaltes, die durch den ausländischen Gast verursacht werden, aufkommt.
Um das Risiko für den Gastgeber zu begrenzen ist es wichtig, Versicherungsschutz für den ausländischen Gast
abzuschließen. Wir
empfehlen Ihnen die preiswerte Kombination aus:
1.
Reise-Krankenversicherung
Erstattet gemäß den Bedingungen die Kosten für akut notwendige
medizinische Behandlung in Deutschland.
2.
Reise-Notruf-Versicherung
Bietet Ihnen weltweite
Soforthilfe bei Notfällen.
Unter einer zentralen Rufnummer steht Ihnen die
Notrufzentrale 24 Stunden täglich zur Seite.
3.
Reisehaftpflicht-Versicherung
Es besteht
Versicherungsschutz gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter
wegen Personen- und Sachschäden bis zur Höhe von € 500.000,-.
Der Versicherungsschutz gilt nicht für die Benutzung von Motorfahrzeugen.
Alle Leistungen ohne Selbstbehalt.
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