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Der Versicherte hat den Schaden möglichst
gering zu halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall bitte
geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z.B. Schadenbestätigung, Attest)
und zum Umfang des Schadens (z.B. Rechnungen, Belege).
Bei Notfällen während der Reise ist die ELVIA Assistance 24 Stunden täglich
für Sie da
Telefon +49 (0) 89 6 24 24 - 403 / Fax +49 (0) 89 6 24 24 - 246
Zur Schadenregulierung werden folgende Unterlagen benötigt:
Versicherungsschein, Kopie des Reisepasses der versicherten Person mit
Personalien, Einreisevisum und Einreisedatum in den Geltungsbereich der
Versicherung (zum Nachweis der Einreise sind Kopien der Einreisedokumente oder die Flugtickets oder Fahrscheine
vorzulegen), Originalrechnung und/oder -rezepte mit Angabe der zu Grunde liegenden
Diagnose und der erbrachten Leistungen
Wichtig:
Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die
Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen
Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte müssen
Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der
Apotheke enthalten.
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