Visum Versicherung - Versicherungsschutz für ausländische Besucher  Visa insurance - Special insurance for foreign visitors in Germany 

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Was ist in jedem Schadenfall zu tun?


Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall bitte geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z.B. Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z.B. Rechnungen, Belege).

Bei Notfällen während der Reise ist die ELVIA Assistance 24 Stunden täglich für Sie da 

Telefon +49 (0) 89 6 24 24 - 403  / Fax +49 (0) 89 6 24 24 - 246 

Zur Schadenregulierung werden folgende Unterlagen benötigt:

Versicherungsschein, Kopie des Reisepasses der versicherten Person mit Personalien, Einreisevisum und Einreisedatum in den Geltungsbereich der Versicherung (zum Nachweis der Einreise sind Kopien der Einreisedokumente oder die Flugtickets oder Fahrscheine vorzulegen), Originalrechnung und/oder -rezepte mit Angabe der zu Grunde liegenden Diagnose und der erbrachten Leistungen 

Wichtig: 
Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten.